Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von ktm-events, Lohr
1. Der Zutritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters oder eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung.
2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der künstlerischen Darbietung. Programmänderungen sind möglich.
3. Das Mitführen von Glas- oder Plastikbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können, auf das Veranstaltungsgelände ist generell verboten. Das Mitführen von Tieren ist nicht zugelassen. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist verboten. Am Einlass (insbesondere bei Großveranstaltungen) können Sicherheitskontrollen (Leibesvisitation eingeschlossen) durch ein Ordnungspersonal durchgeführt werden. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.
4. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
5. Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jede Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Missbrauch sowie der Versuch können strafrechtlich verfolgt werden. Einzelne Veranstaltungen können von Rundfunk und/oder Fernsehen aufgezeichnet werden. Dabei können Sichtbehinderungen eventuell auftreten. Der Besucher erklärt sich damit sowie der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.
6. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei genereller Absage der Veranstaltung, bis zu zwei Wochen nach Gastspieldatum, bei der VVK-Stelle, bei der die Karte gekauft wurde; es wird nur der Nennwert der Karte erstattet. Nach Beginn einer Vorstellung ist eine Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen der Veranstaltung ihre Gültigkeit. Karten sind zum Weiterverkauf und zur Versteigerung nicht zugelassen.
7. Open-Air-Veranstaltungen finden in der Regel auch bei schlechtem Wetter statt. Das Mitbringen und Benutzen von Schirmen im Veranstaltungsraum ist wegen möglichen Sichtbehinderungen verboten.
8. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände und das Parken erfolgen auf eigene Gefahr.
9. Der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Sach- und Körperschäden. Der Veranstalter haftet ebenso nicht für verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
10. Bei Veranstaltungen mit Festzeltbänken als Sitzplätzen erklärt sich der Karteninhaber damit einverstanden, dass pro Sitzbank mindestens vier Personen Platz finden. Bei freier Sitzplatzwahl besteht kein Sitzplatzanspruch.
11. Die Hinweise der Ordner bzw. des Veranstalterpersonals sind grundsätzlich zu beachten.
12. Es gilt bei einer Veranstaltung ein Rauchverbot.
(Stand: 05/2015)